HRB 26965: Autohaus Königsbrunn M&F Verwaltungs-GmbH, Königsbrunn, Dornierstraße 10, 86343 Königsbrunn. Die Verschmelzung wurde am 29.06.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Augsburg HRB 13264).
HRB 26965: Autohaus Königsbrunn M&F Verwaltungs-GmbH, Königsbrunn, Dornierstraße 10, 86343 Königsbrunn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2021 mit Nachtrag vom 09.06.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der BayernCar GmbH (vormals: Bayern-Car-Gerstmayr GmbH) mit dem Sitz in Königsbrunn (Amtsgericht Augsburg HRB 13264) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 16352: Autohaus Königsbrunn M&F GmbH & Co. KG, Königsbrunn, Dornierstraße 10, 86343 Königsbrunn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2021 mit Nachtrag vom 09.06.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der BayernCar GmbH (vormals: Bayern-Car-Gerstmayr GmbH) mit dem Sitz in Königsbrunn (Amtsgericht Augsburg HRB 13264) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers am 23.06.2021. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 26965: Autohaus Königsbrunn M&F Verwaltungs-GmbH, Königsbrunn, Hunnenstraße 27, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dornierstraße 10, 86343 Königsbrunn.
HRA 16352: Autohaus Königsbrunn M&F GmbH & Co. KG, Königsbrunn, Hunnenstraße 27, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dornierstraße 10, 86343 Königsbrunn.
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