Autohaus Kerkhoffs Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Eschweiler (Aachener Str. 71, 52249 Eschweiler). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers der Kerkhoffs Automobile GmbH mit Sitz in Eschweiler (Amtsgericht Aachen HRB 10842) am 08.11.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Autohaus Kerkhoffs Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Eschweiler (Aachener Str. 71, 52249 Eschweiler). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Kerkhoffs Automobile GmbH mit Sitz in Eschweiler (AG Aachen HRB 10842) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autohaus Kerkhoffs Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Eschweiler (Aachener Str. 71, 52249 Eschweiler). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.10.2005 wirksam geworden.
Autohaus Kerkhoffs Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Eschweiler (Aachener Str. 71, 52249 Eschweiler). Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50,00 beschlossen. 51.200,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen TageTeile des Vermögens der Kerkhoffs Automobile GmbH mit Sitz in Eschweiler (AG Aachen HRB 10842) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autohaus Kerkhoffs Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Eschweiler (Aachener Str. 71, 52249 Eschweiler). Die Gesellschafterversammlung hat am 30.08.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 20,81 auf EUR 51.150,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.