HRB 12433 HL: Autohaus Kolb GmbH, Neustadt, Oldenburger Str. 30, 23730 Neustadt in Holstein. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Kolb, Udo; Änderung zu Nr. 2: aufgrund Wohnortswechsels nunmehr; Geschäftsführer: Nitzschke, Nick, * ‒.‒.‒‒, Manhagen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 12433 HL: Autohaus Kolb GmbH, Neustadt, Oldenburger Str. 30, 23730 Neustadt in Holstein. Vorstand: Geschäftsführer: 2. Nitzschke, Nick, * ‒.‒.‒‒, Heiligenhafen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 12433 HL: Autohaus Kolb GmbH, Neustadt, Oldenburger Str. 30, 23730 Neustadt in Holstein. Geschäftsanschrift: Oldenburger Str. 30, 23730 Neustadt in Holstein; Gegenstand: An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie die Erbringung von Werkstattdienstleistungen. Kapital: 30.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: 1. Kolb, Udo, * ‒.‒.‒‒, Neustadt in Holstein; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.06.2012 mit Ergänzung vom 02.10.2012 das Vermögen des Einzelunternehmens Autohaus Kolb e. K. mit Sitz in Neustadt/H. (AG Lübeck, HRA 1897 OL) als Gesamtheit übernommen Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.