KOPIUS Automobile u. Landmaschinen GmbH, Wünnenberg-Haaren, Adam-Opel-Str. 10, 33181 Bad Wünnenberg.Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Autohaus Kopius GmbH. Geschäftsanschrift: Adam-Opel-Str. 10, 33181 Bad Wünnenberg. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kopius, Walburga, Bad Wünnenberg, * ‒.‒.‒‒.
KOPIUS Automobile u. Landmaschinen GmbH, Wünnenberg-Haaren, (Paderborner Str. 4, 33181 Bad Wünnenberg).Nicht mehr Geschäftsführer: Kopius, Bernhard, Landmaschinenmeister, Wünnenberg-Haaren.
KOPIUS Automobile u. Landmaschinen GmbH, Wünnenberg-Haaren (Paderborner Str. 4, 33181 Bad Wünnenberg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2005 und vom 23.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2005 und vom 23.11.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2005 und vom 23.11.2005 mit der Autopark Haaren GmbH mit Sitz in Bad Wünnenberg (Amtsgericht Paderborn, HRB 4308) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KOPIUS Automobile u. Landmaschinen GmbH, Wünnenberg-Haaren (Paderborner Str. 4, 33181 Bad Wünnenberg). Die Gesellschafterversammlung hat am 25.7.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,38 um EUR 741,62 auf EUR 103.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 7 (Gesellschjafterbeschlüsse) zu ändern.