Autohaus Kußberger GmbH & Co. KG, Nürnberg (Adam-Klein-Str. 150-158, 90431 Nürnberg). Die Verschmelzung wurde am 11.05.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bamberg HRB 288).
Autohaus Kußberger GmbH & Co. KG, Nürnberg (Adam-Klein-Str. 150-158, 90431 Nürnberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Autohaus Georg Ullein GmbH mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg HRB 288) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.