Autohaus Lotter GmbH, Altenglan, Bahnhofstr. 10, 66885 Altenglan.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kfz.-Meisterbetrieb Lotter, Inh. Peter Neef e.K. (Amtsgericht Kaiserslautern, HRA 30279) am 24.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Autohaus Lotter GmbH, Altenglan, Bahnhofstr. 10, 66885 Altenglan.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 10, 66885 Altenglan. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2010 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Kfz-Meisterbetrieb Lotter, Inh. Peter Neef e.K." mit Sitz in Altenglan (Amtsgericht Kaiserslautern, 12 AR 253/10) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.