HRB 4975: Autohaus Louis Dresen GmbH, Neuss, Moselstraße 11, 41464 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Dahlmann, Peter Paul, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4975: Autohaus Louis Dresen GmbH, Neuss, Moselstraße 11, 41464 Neuss. Infolge Ergänzung und Änderung der Geschäftsanschrift nunmehr: Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Korschenbroich, 41352 Korschenbroich, Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 27, 41352 Korschenbroich. Nicht mehr Geschäftsführer: Dahlmann, Katharina Beata, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4975:Autohaus Louis Dresen GmbH, Neuss, Moselstraße 11, 41464 Neuss.Bestellt als Geschäftsführer: Bartsch, Christian, Nettetal, * ‒.‒.‒‒; Dahlmann, Benedict, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Homburger, Michael, Neuss, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bartsch, Christian, Nettetal, * ‒.‒.‒‒; Dahlmann, Benedict, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Homburger, Michael, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
Autohaus Louis Dresen GmbH, Neuss, Moselstraße 11, 41464 Neuss. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bartsch, Christian, Nettetal, * ‒.‒.‒‒; Dahlmann, Benedict, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Homburger, Michael, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
Autohaus Louis Dresen GmbH, Neuss, Moselstraße 11, 41464 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 25. September 2012 hat die Neufassung der Satzung und insbesondere eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung) beschlossen. Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, Reparatur von Kraftfahrzeugen, Leasing-Geschäfte mit Kraftfahrzeugen, Finanzierung von Kraftfahrzeugen, Vermittlung von Kraftfahrzeugversicherungen sowie das Mietwagengeschäft. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu gründen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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