Autohaus Möldgen GmbH & Co. KG., Großenhain (Königsbrücker Str. 60, 01558 Großenhain OT Folbern). Die Ausgliederung wurde am 24.08.2005 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.
Autohaus Möldgen GmbH & Co. KG., Großenhain (Königsbrücker Str. 60, 01558 Großenhain OT Folbern). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme das unter der Firma Autohaus Karl-Heinz Möldgen e.K. mit Niederlassung in Großenhain (AG Dresden, HRA 5758) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom07.07.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung von selben Tag übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Autohaus Möldgen GmbH & Co. KG., Großenhain (Königsbrücker Str. 60, 01558 Großenhain OT Folbern). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Autohaus Möldgen Verwaltungs-GmbH, Großenhain OT Folbern (Dresden HRB 23248), Der persönlich haftende Gesellschafter und seine Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.