HRB 1851: Autohaus Mühlenbruch GmbH, Neunkirchen, Kölner Strasse 68, 57290 Neunkirchen. Änderung zur Geschäftsanschrift: In der Au 26, 57290 Neunkirchen.
HRB 1851: Autohaus Mühlenbruch GmbH, Neunkirchen, Kölner Strasse 68, 57290 Neunkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 09. Januar 2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 12 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.
HRB 1851: Autohaus Mühlenbruch GmbH, Neunkirchen, Kölner Strasse 68, 57290 Neunkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 16. Dezember 2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 5 (Geschäftsführer), 6 (Veräusserung von Geschäftsanteilen), 12 (Wettbewerbsverbot) und 13 (Dauer, Kündigung) beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nach Änderung der Vertretung weiterhin Geschäftsführer: Mühlenbruch, Alfred, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Mühlenbruch, André, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Autohaus Mühlenbruch GmbH, Neunkirchen (Kölner Strasse 68, 57290 Neunkirchen). Bestellt als Geschäftsführer: Mühlenbruch, André, Daaden, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Autohaus Mühlenbruch GmbH, Neunkirchen (Kölner Strasse 68, 57290 Neunkirchen). Die Gesellschafterversammlung hat am 6. Februar 2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 74.435,41 auf EUR 100.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) und § 10 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern. 100.000,00 EUR.