Autohaus Müller und Fischer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Winnenden (Schwaikheimer Str. 27, 71364 Winnenden). Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 03.09.2007 beim Amtsgericht Stuttgart (HRA 721736) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Autohaus Müller und Fischer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Winnenden (Schwaikheimer Str. 27, 71364 Winnenden). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2007 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Fischer, Angelika, Winnenden, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "AF Automobile und Motorräder Inhaber Angelika Fischer e.K.", Winnenden verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung der übernehmenden Rechtsträgerin. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.