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Autohaus M. Meyer GmbH, Ludwigshafen (HRB 4176) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Saarburger Str. 12
67071 Ludwigshafen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 4176
Amtsgericht: Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Autohaus M. Meyer GmbH aus Ludwigshafen war im Handelsregister Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) unter der Nummer HRB 4176 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Autohaus M. Meyer GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Autohaus M. Meyer GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 15.09.2006
Löschung

Autohaus M. Meyer GmbH, Ludwigshafen/Rh. (Saarburger Str. 12, 67071 Ludwigshafen). Der mit der Firma Auto-Meyer GmbH mit Sitz in Ludwigshafen (HR B 2590) als herrschende Gesellschaft am 02.01.1997 geschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirksamwerden der Verschmelzung beendet. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Auto-Meyer GmbH am 21.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Calendar 30.08.2006
Veränderung

Autohaus M. Meyer GmbH, Ludwigshafen/Rh. (Saarburger Str. 12, 67071 Ludwigshafen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.06.2006 mit der Auto-Meyer GmbH mit Sitz in Ludwigshafen/Rhein (HRB 2590 ) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

15.09.2006
Registervorgang

Löschung 31.08.2006