Autohaus Markgraf GmbH, Eilenburg (Kurt-Bennewitz-Str. 35, 04838 Eilenburg). Die Verschmelzung wurde am 01.08.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Leipzig, HRA 14724) eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Autohaus Markgraf GmbH, Eilenburg (Kurt-Bennewitz-Str. 35, 04838 Eilenburg). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 07.07.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Ralf Markgraf (nunmehr: Autohaus Markgraf e.K. mit Niederlassung in Eilenburg) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.