Autohaus Michel Weber & Co. KG, Offenbach am Main (Bieberer Straße 213, 63071 Offenbach am Main). Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 393 FamFG i. V. m. § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen.
Autohaus Michel Weber & Co. KG, Offenbach am Main, (Bieberer Straße 213, 63071 Offenbach am Main). Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
Autohaus Michel Weber & Co. KG, Offenbach am Main, (Bieberer Straße 213, 63071 Offenbach am Main).Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 127/2008) vom 11.03.2010 ist das Insolvenzverfahren nach Schlußverteilung aufgehoben.
Autohaus Michel Weber & Co. KG, Offenbach am Main (Bieberer Straße 213, 63071 Offenbach am Main). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Autohaus Michel Weber & Co. KG, Offenbach am Main (Bieberer Straße 213, 63071 Offenbach am Main, Gegenstand: Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel mit Fahrzeugen aller Art sowie den dazugehörigen Ersatzteilen und die Ausführung von Reparaturen und Serviceleistungen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Weber, Karl Michel, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Autohaus Michel Weber Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 6458). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.