Autohaus Neubrandenburg GmbH, Neubrandenburg, (Neustrelitzer Straße 111, 17033 Neubrandenburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BrinkmannBleimann GmbH am 08.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Autohaus Neubrandenburg GmbH, Neubrandenburg, (Neustrelitzer Straße 111, 17033 Neubrandenburg).Nicht mehr Geschäftsführer: Herrmann, Ralf-Reiner, Peißen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.06.2009 mit der BrinkmannBleimann GmbH mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht Rostock HRB 3609) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autohaus Neubrandenburg GmbH, Neubrandenburg (Neustrelitzer Straße 111, 17033 Neubrandenburg). Bestellt als Geschäftsführer: Herrmann, Ralf-Reiner, Peißen, * ‒.‒.‒‒.