Autohaus Norbert Becker e.K., Weinheim, Grundelbachstr. 62, 69469 Weinheim. Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.10.2013 mit Nachtrag vom 11.11.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 11.11.2013 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Autohaus Dieter Pister GmbH", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 717869) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme), die in Fortführung der Firma ihre Firma in "Autohaus Norbert Becker GmbH" ändert. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
69469 Weinheim
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: eK