Autohaus Peters GmbH, Kranenburg (Im Hammereisen 35, 57559 Kranenburg). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Einzelkaufmanns am 26.07.2010 eingetragen worden (Amtsgericht Kleve HRA 3628); von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Autohaus Peters GmbH, Kranenburg, (Im Hammereisen 35, 57559 Kranenburg).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.04.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter übertragen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Autohaus Peters e.K." in Kranenburg weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.