Autohaus Popp GmbH, Schramberg (Max-Planck-Str. 2, 78713 Schramberg). Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 29.02.2008 beim Amtsgericht Stuttgart (HRA 722496) eingetragen. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Autohaus Popp GmbH, Schramberg (Max-Planck-Str. 2, 78713 Schramberg). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 25.10.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Popp, Hans-Martin, Schramberg, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des neuen (übernehmenden) Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.