Autohaus Raber GmbH & Co. KG, Neustadt/Wstr. (Nachtweide 14-16, 67433 Neustadt). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 22.08.2007 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Heinrich Raber, Neustadt/Weinstraße, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Autohaus Heinrich Karl Raber e.K. in Neustadt/Weinstraße (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, HRA 41635) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
67433 Neustadt
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.autohaus-raber.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Rechtsform: GmbH & Co. KG