HRA 201938: Autohaus Rabold OHG, Gera, Altenburger Straße 96, 07546 Gera. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Rabold, Rainer, Heukewalde, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Rabold, Jens, Heukewalde, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Autohaus Rabold OHG, Gera, Altenburger Straße 96, 07546 Gera. Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch die Gesellschaft ausgeschlossen.
Autohaus Rabold e.K., Gera, Altenburger Straße 96, 07545 Gera. (Handel mit Autos und Autozubehör, Instandhaltung von Autos und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten). Rechtsform geändert, nun: Offene Handelsgesellschaft. Geändert, nun: Neue Firma: Autohaus Rabold OHG. Geschäftsanschrift: Altenburger Straße 96, 07546 Gera. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Rabold, Rainer, Heukewalde, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Rabold, Andre, Heukewalde, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.