HRB 17965: Autohaus Rosenheinrich GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Belziger Chaussee 21 B, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2020 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Betrieb eines Groß- und Einzelhandels mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen. Daneben wird im handwerklichen Rahmen eine Reparaturwerkstatt für Kraftfahrzeuge betrieben.
HRB 17965: Autohaus Rosenheinrich GmbH, Zahna-Elster, Wittenberger Straße 14 a, 06895 Zahna-Elster OT Mühlanger. Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Lutherstadt Wittenberg. Geschäftsanschrift: Belziger Chaussee 21 B, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Errichtet: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 06895 Zahna-Elster, Geschäftsanschrift: Wittenberger Str. 14 a, 06895 Zahna-Elster, OT Mühlanger.
HRB 17965: Rosenheinrich Motors GmbH, Zahna-Elster, Wittenberger Straße 14 a, 06895 Zahna-Elster OT Mühlanger. Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Autohaus Rosenheinrich GmbH.
HRB 17965: Rosenheinrich Motors GmbH, Zahna-Elster, Wittenberger Straße 14 a, 06895 Zahna-Elster OT Mühlanger. Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Autohaus Rosenheinrich GmbH.
HRB 17965: Rosenheinrich Motors GmbH, Zahna-Elster, Wittenberger Straße 14 a, 06895 Zahna-Elster OT Mühlanger. Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Autohaus Rosenheinrich GmbH mit dem Sitz in Lutherstadt Wittenberg (Amtsgericht Stendal HRB 4289) und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 50.000,00 EUR. Die Autohaus Rosenheinrich GmbH mit dem Sitz in Lutherstadt Wittenberg (Amtsgericht Stendal HRB 4289) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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