HRA 5661: Autohaus Rubart oHG, Erwitte, Overhagener Weg 7, 59597 Erwitte. Die Gesellschaft ist gemäß § 31 Abs. 2 HGB von Amts wegen gelöscht.
Autohaus Rubart oHG, Erwitte, Overhagener Weg 7, 59597 Erwitte. Durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (2 IN 28/11) vom 01.03.2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Autohaus Rubart oHG, Erwitte, Overhagener Weg 7, 59597 Erwitte.Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Overhagener Weg 7, 59597 Erwitte. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Rubart, Dieter Hermann, Erwitte, * ‒.‒.‒‒; Rubart, Dieter Georg, Erwitte, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Autohaus Rubart GmbH, Erwitte (Amtsgericht Paderborn HRB 6033) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.