HRB 6244: Autohaus Rumpold GmbH, Herford, Lübberlindenweg 7, 32049 Herford. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AF-Büro Eberhard Meißner e.K. am 02.09.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6244: Autohaus Rumpold GmbH, Herford, Lübberlindenweg 7, 32049 Herford. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.02.2021 mit der AF-Büro Eberhard Meißner e.K. mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 15991) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6244: Autohaus Rumpold GmbH, Herford, Lübberlindenweg 7, 32049 Herford. Bestellt als Geschäftsführer: Meißner, Eberhard, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Peter, Kaufmann, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6244: Autohaus Rumpold GmbH, Herford, Lübberlindenweg 7, 32049 Herford. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2015 mit der AR-Auto-Leasing GmbH mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 5891) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.