HRA 110288:Autohaus Sölter GmbH & Co. KG., Neustadt a.Rbge., Ernst-Abbe-Ring 4, 31535 Neustadt.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 110288:Autohaus Sölter Neustadt GmbH & Co. KG., Neustadt a.Rbge., Ernst-Abbe-Ring 4, 31535 Neustadt.Firma geändert, nun: Neue Firma: Autohaus Sölter GmbH & Co. KG. Von Amts wegen geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Autohaus Sölter Beteiligungs GmbH, Neustadt am Rübenberge (Amtsgericht Hannover HRB 110047), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 110288:Autohaus Sölter Neustadt GmbH & Co. KG., Neustadt a.Rbge., Ernst-Abbe-Ring 4, 31535 Neustadt.Berichtigung der Eintragung lfd. Nr. 6 vom 26.08.2014: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger mit der Autohaus Sölter Schaumburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Stadthagen (Amtsgericht Stadthagen HRA 200240) verschmolzen.
HRA 110288:Autohaus Sölter Neustadt GmbH & Co. KG., Neustadt a.Rbge., Ernst-Abbe-Ring 4, 31535 Neustadt.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2014 mit Ergänzung vom 21.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.04.2014/21.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.04.2014/21.08.2014 mit der Autohaus Sölter GmbH & Co. KG mit Sitz in Wunstorf (Amtsgericht Hannover HRA 110015) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 110288:Autohaus Sölter Neustadt GmbH & Co. KG., Neustadt a.Rbge., Ernst-Abbe-Ring 4, 31535 Neustadt.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2014 mit Ergänzung vom 21.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.04.2014/21.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.04.2014/21.08.2014 mit der Autohaus Espelkamp GmbH mit Sitz in Neustadt a. Rbge. (Amtsgericht Hannover HRB 203959) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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