HRA 2734 KI: Autohaus Süverkrüp GmbH & Co.Kommanditgesellschaft, Kiel, Holzkoppelweg 18, 24118 Kiel. Rechtsverhältnis: Die Verschmelzung ist mit der am 03.09.2020 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRA 1265 NM) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht.
HRA 2734 KI: Autohaus Süverkrüp GmbH & Co.Kommanditgesellschaft, Kiel, Holzkoppelweg 18, 24118 Kiel. Rechtsverhältnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Autohaus Süverkrüp GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRA 1265 NM) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2734 KI: Autohaus Süverkrüp GmbH & Co.Kommanditgesellschaft, Kiel, Holzkoppelweg 18, 24118 Kiel. Änderung zu Nr. 1: Persönlich haftender Gesellschafter: Autohaus Süverkrüp GmbH; mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen