HRB 7280: Autohaus Sandmann & Scholten GmbH, Rheine, Baarentelgenstraße 15, 48432 Rheine. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Klaps Service GmbH, Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRB 8257) beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
Autohaus Sandmann & Scholten GmbH, Rheine, Neuenkirchener Str. 128, 48431 Rheine. Änderung zur Geschäftsanschrift: Baarentelgenstraße 15, 48432 Rheine.
Autohaus Sandmann & Scholten GmbH, Rheine (Neuenkirchener Str. 128, 48431 Rheine). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2006. Gegenstand: Vertrieb von Fahrzeugen und Ersatzteilen für Fahrzeuge sowie der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt und sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Sandmann, Martin, Rheine, * ‒.‒.‒‒; Scholten, Konrad, Rheine, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen (des Teilbetriebes "Ford") der Sandmann & Scholten GmbH mit Sitz in Rheine (AG Steinfurt HRB 4215) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 12.04.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.04.2006. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.04.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.