HRB 320121: Autohaus Schächinger GmbH, Brackenheim, Georg-Kohl-Str 41, 74336 Brackenheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 26.02.2019 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 320121: Autohaus Schächinger GmbH, Brackenheim, Georg-Kohl-Str 41, 74336 Brackenheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.01.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.01.2019 mit der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Autohaus J & B Schächinger OHG", Brackenheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 734273) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autohaus Schächinger GmbH, Brackenheim, Georg-Kohl-Str 41, 74336 Brackenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2010 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 870,81 EUR erhöht. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Georg-Kohl-Str 41, 74336 Brackenheim. Stammkapital nun: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.