HRB 12401:Autohaus Schönecker GmbH, Wittlich, Edisonstrasse 1, 54516 Wittlich.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohaus Schönecker GmbH mit Sitz in Bitburg am 19.08.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 12401:Autohaus Schönecker GmbH, Wittlich, Edisonstrasse 1, 54516 Wittlich.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.07.2014 mit der Autohaus Schönecker GmbH mit Sitz in Bitburg (HRB 31242) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Der mit der Autohaus Schönecker GmbH, Bitburg (Amtsgericht Wittlich HRB 31242) am 05.10.1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist von Rechts wegen aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.