Autohaus Scheffler GmbH, Lampertheim, (Sandstraße 28-30, 68623 Lampertheim).Die Verschmelzung ist im Register der neu eingetragenen Einzelfirma (siehe Amtsgericht Darmstadt, HRA 83767) am 10.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Autohaus Scheffler GmbH, Lampertheim, (Sandstraße 28-30, 68623 Lampertheim).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.09.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.09.2008 mit dem Vermögen ihrer Alleingesellschafterin Scheffler, Angelika, * ‒.‒.‒‒, Lampertheim, verschmolzen, welche das Unternehmen als eingetragene Kauffrau mit Sitz in Lampertheim weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.