Autohaus Schmidt GmbH, Rothenschirmbach, (Ahornweg 1, 06295 Rothenschirmbach).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Auto- & Motorradhaus Schmidt GmbH mit dem Sitz in Rothenschirmbach (Amtsgericht Stendal HRB 203568) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit ihrer Eintragung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 03.08.2009 wirksam.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
06295 Lutherstadt Eisleben
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Amtsgericht: Stendal
Rechtsform: GmbH