Autohaus Schmiemann GmbH, Werne (Kamener Str. 43, 59368 Werne). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohaus Hirsch GmbH am 24.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Autohaus Schmiemann GmbH, Werne (Kamener Str. 43, 59368 Werne). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 20.07.2006 mit der Autohaus Hirsch GmbH mit Sitzin Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 2385) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autohaus Schmiemann GmbH, Werne (Kamener Str. 43, 59368 Werne). Nicht mehr Geschäftsführer: Schmiemann, Heinz, Werne. Bestellt als Geschäftsführer: Hemelt, Michael, Emsbüren, * ‒.‒.‒‒; Pettendrup, Markus, Billerbeck, * ‒.‒.‒‒.