Autohaus Schumacher GmbH, Stemwede, Steinkamp 9, 32351 Stemwede. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers, Friedrich Schumacher e.K., am 11.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autohaus Schumacher GmbH, Stemwede, Steinkamp 9, 32351 Stemwede. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.09.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.09.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.09.2012 mit der Friedrich Schumacher e.K. mit Sitz in Stemwede (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRA 8226) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autohaus Schumacher GmbH, Stemwede, Steinkamp 9, 32351 Stemwede. Die Gesellschafterversammlung hat am 15.06.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. 25.564,59 EUR. Geschäftsführer: Schumacher, Friedrich, Stemwede, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schumacher, Ulrich, Kraftfahrzeugmeister, Stemwede, * ‒.‒.‒‒.