HRA 510360: Autohaus Seitter GmbH + Co. KG Autohandel-Zubehör-Reparaturwerkstätten, Friolzheim, Steinäckerstraße 9, 71292 Friolzheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 11.11.2020 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 510360: Autohaus Seitter GmbH + Co. KG Autohandel-Zubehör-Reparaturwerkstätten, Friolzheim, Steinäckerstraße 9, 71292 Friolzheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2020 mit Nachtrag vom 01.10.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2020 und vom 01.10.2020 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Reise- u. Verkehrsgesellschaft S e i t t e r GmbH + Co. KG", Friolzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 510361) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autohaus Seitter GmbH + Co Autohandel-Zubehör-Reparaturwerkstätten, Friolzheim, Steinäckerstraße 9, 71292 Friolzheim. Firma geändert; nun: Autohaus Seitter GmbH + Co. KG Autohandel-Zubehör-Reparaturwerkstätten.