Autohaus Simon & Cooper GmbH, Ingolstadt, Schütterlettenweg 1, 85053 Ingolstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2009 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Autohaus Simon & Cooper KG" mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRA 2322) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autohaus Simon & Cooper GmbH, Ingolstadt, Schütterlettenweg 1, 85053 Ingolstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Grundstücksgemeinschaft Simon & Cooper OHG mit dem Sitz in Ingolstadt ( HRA 2202, AG Ingolstadt) und die Änderungdes § 5 ( Stammkapital und Einlagen) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Schütterlettenweg 1, 85053 Ingolstadt. Neues Stammkapital: 106.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Cooper, Mark, Haimhausen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Simon, Simone, Bad Tölz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Autohaus Simon & Cooper GmbH, Ingolstadt, Schütterlettenweg 1, 85053 Ingolstadt.Die Grundstücksgemeinschaft Simon & Cooper OHG mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRA 2202) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Cooper & Simon GmbH, Ingolstadt (Schütterlettenweg 1, 85053 Ingolstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 3.12.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 52.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Autohaus Simon & Cooper GmbH mit dem Sitz in Ingolstadt und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde u.a. geändert: § 1 Abs.2 ( Firma ),§ 5 (Stammkapital und Stammeinlagen). Neue Firma: Autohaus Simon & Cooper GmbH. Neues Stammkapital: 104.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Cooper, Stephanie, Kauffrau, Stammham. Bestellt: Geschäftsführer: Cooper, Mark, Haimhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Autohaus Simon & Cooper GmbH mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 1019) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 3.12.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autohaus Simon & Cooper GmbH, Ingolstadt (Schütterlettenweg 1, 85053 Ingolstadt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 3.12.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Cooper & Simon GmbH mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 1683) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 8.2.2008. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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