HRB 34518: Autohaus Thalmann GmbH, Königsfeld, Hauptstraße 11, 09306 Königsfeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hauptstraße 11, 09306 Königsfeld OT Schwarzbach.
HRB 34518: Autohaus Thalmann GmbH, Königsfeld, Hauptstraße 11, 09306 Königsfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2021. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 11, 09306 Königsfeld. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Karosseriewerkstatt, Lackiererei, Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen,Fahreugservice, Abschlepp-, Bergungs- und Pannenhilfe, PKW-Selbstfahrvermietung, Import von Auto-Gasanlagen, deren Einbau, Vertrieb und Schulungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Thalmann, Gunther, Königsfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Autohaus Thalmann e.K. mit Niederlassung in Königsfeld (Amtsgericht Chemnitz HRA 9376) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 01.07.2021 mit Nachtrag vom 30.09.2021. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.