HRA 8292: Autohaus Wahl Dillenburg GmbH & Co. KG, Siegen, Weidenauer Straße 223-225, 57076 Siegen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11. Juli 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Alfred Wahl GmbH & Co. KG mit Sitz in Siegen (AG Siegen, HRA 9176) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
57076 Siegen
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Amtsgericht: Siegen
Rechtsform: GmbH & Co. KG