HRA 1537:Autohaus Wulfmeier GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, Overwegstr. 79, 45881 Gelsenkirchen.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Autohaus Wulfmeier GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, Overwegstr. 79, 45881 Gelsenkirchen. Die Kommanditgesellschaft soll gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht werden.Zur Geltendmachung eines Widerspruchs wird eine Frist von einem Monat gesetzt, die mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beginnt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen, Overwegstraße 35, 45879 Gelsenkirchen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Verfügung bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Autohaus Wulfmeier GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen (Overwegstr. 79, 45881 Gelsenkirchen). Die Gesellschaft ist aufgelöst.