Autohof Ostheim Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Bad Hersfeld, (Hermann-Kirchner-Str. 6, 36251 Bad Hersfeld).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hermann Kirchner Bauunternehmung GmbH am 12.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Autohof Ostheim Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Bad Hersfeld, (Hermann-Kirchner-Str. 6, 36251 Bad Hersfeld).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Hermann Kirchner Bauunternehmung GmbH mit Sitz in Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld HRB 2038) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.