HRA 2271: Autohof Paderborn GmbH & Co. KG, Paderborn, Halberstädter Str. 14, 33106 Paderborn. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2021 im Wege des Formwechsels in die Autohof Paderborn GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 15680) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15680: Autohof Paderborn GmbH, Paderborn, Halberstädter Str. 14, 33106 Paderborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2021. Geschäftsanschrift: Halberstädter Str. 14, 33106 Paderborn. Gegenstand: An- und Verkauf sowie das Halten und Verwalten von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kendall, Meike, Lichtenau, * ‒.‒.‒‒; Michels, Sascha, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Autohof Paderborn GmbH & Co. KG, Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRA 2271) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2271: Autohof Paderborn GmbH & Co. KG, Paderborn, Stettiner Str. 24, 33106 Paderborn. Änderung der Geschäftsanschrift: Halberstädter Str. 14, 33106 Paderborn.