Autokranverleih Prangl und Nutzfahrzeuge Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Königsberger Straße 180, 40231 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des übernehmenden Rechtsträgers (AG Düsseldorf, HRA 21703) am 05.09.2011 wirksam geworden.
Autokranverleih Prangl und Nutzfahrzeuge Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Königsberger Straße 180, 40231 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre unter der Firma Autokranverleih Prangl und Nutzfahrzeuge-Vertrieb e.K. in Düsseldorf auftretende Alleingesellschafterin, die Kauffrau Prangl-Grötzl, Waltraud, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.