HRB 5073 PI: Automated Transactions (ITL) GmbH, Pinneberg, Am Hafen 70, 25421 Pinneberg. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist nach den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts am 21.09.2012 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5073 PI: Automated Transactions (ITL) GmbH, Pinneberg, Am Hafen 70, 25421 Pinneberg. Die Gesellschaft ist als übertragende Gesellschaft nach Maßgabe des gemeinsamen Verschmelzungsplans vom 08.05.2012 mit ihrer alleinigen Gesellschafterin Innovative Technology Limited (Registrar of Companies for England and Wales, Company Number 01954947) als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Diese Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5073 PI: Automated Transactions (ITL) GmbH, Pinneberg, Am Hafen 70, 25421 Pinneberg. Geschäftsanschrift: Am Hafen 70, 25421 Pinneberg; Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Gesellschaft Automated Transactions (ITL) GmbH mit Sitz in Pinneberg (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg HRB 5073 PI) hat den Verschmelzungsplan vom 08.05.2012 zwischen ihr und der Innovative Technology Limited mit Sitz in Oldham, Großbritannien (eingetragen im Registrar of Companies for England an Wales unter Nr. 01954947) eingereicht. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft Automated Transactions (ITL) kann gemäß § 122j UmwG Sicherheitsleistung verlangen, soweit er noch nicht Befriedigung verlangen kann und glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Zur Ausübung dieser Rechte haben Gläubiger binnen zwei Monaten nach dem Datum dieser Bekanntmachung ihre Ansprüche nach Grund und Höhe schriftlich bei der Automates Transactions (ITL) GmbH, z. H. Herrn Marcus Tiedt, Am Hafen 70, 25421 Pinneberg, anzumelden. Jeder Anspruch ist so zu beschreiben, dass der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner sind die Gründe darzutun, aus denen die Erfüllung gefährdet scheint. Der Anspruch muss bereits entstanden, darf aber noch nicht fällig sein. Es darf sich nur um einen Anspruch aus einer Forderung handeln, die vor oder bis zu fünfzehn Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind (§ 122j Abs. 2 UmwG). Es ist unerheblich, ob der Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 122j UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, also beispielsweise auch die Lieferung einer Sache oder Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, welche nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Das Gleiche gilt, wenn der Anspruchsinhaber über eine andere, wirtschaftlich gleichwertige Sicherheit verfügt. Jeder Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft Innovative Technology Limited hat gemäß Regulation 11 und 14 CCBMR das Recht, die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) zu verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist. Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Cort auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung dieser Gläubigerrechte können kostenlos eingeholt werden - für die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft unter der Anschrift Automated Transactions (ITL) GmbH, z.H. Herrn Marcus Tiedt, Am Hafen 70, 25421 Pinneberg und - für die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft unter der Anschrift Innovative Technology Limited, Att. Mr. Alun Evans, Derker Street, Derker, Oldham OL1 4EQ, England. Rechte von Minderheitsgesellschaften sind nicht betroffen, da sich sämtliche Anteile der übertragenden Gesellschaft in der Hand der übernehmenden Gesellschaft, und sämtliche Anteile der übernehmenden Gesellschaft in der Hand von deren Alleingesellschafterin befinden. Diese Mitteilung erfolgt zum Zwecke der Bekanntmachung nach § 122d Satz 2 UmwG. Der amtierende Notar wird hiermit ermächtigt, alle eventuell erforderlichen Erklärungen, Berichtigungen oder Ergänzungen abzugeben, die nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Herbeiführung dieser Bekanntmachung noch erforderlich oder zweckdienlich sind. Der Notar ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gleichzeitig bevollmächtige ich Herrn Peter Ramin; Herrn Dieter Rüpcke; Herrn Wolfgang Nickel; Frau Petra Drews, Gänsemarkt 50, 20354 Hamburg jeweils einzeln und unter Befreiung vor den Beschränkungen des § 181 BGB, diese Urkunde zu ändern und zu ergänzen, sowie sonstige Erklärungen oder Anmeldungen, insbesondere auch gegenüber dem Handelsregister, abzugeben, soweit diese erforderlich oder zweckmäßig erscheinen, um die in § 122d UmwG vorgesehene Bekanntmachung des beigefügten Verschmelzungsplans im deutschen Handelsregister herbeizuführen. Diese Vollmacht ist jederzeit widerruflich und erlischt mit der Bekanntmachung durch das Registergericht.
Automated Transactions (ITL) GmbH, Pinneberg(Am Hafen 70, 25421 Pinneberg). Prokura: 1. Labusch, Thorsten, * ‒.‒.‒‒, Barmstedt; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.