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Automatenservice Köhn e.K., Bielefeld (HRA 16359)

Firmendaten

Anschrift
Salzufler Str. 89
33719 Bielefeld
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 16359
Amtsgericht: Bielefeld
Rechtsform: eK
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Automatenservice Köhn e.K. aus Bielefeld ist im Handelsregister Bielefeld unter der Nummer HRA 16359 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Automatenservice Köhn e.K. ihren Standort nicht geändert. Die Automatenservice Köhn e.K. weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.04.2024)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
4 b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (Az. 43 IN 808/19)
vom 18.03.2024 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
a)
15.04.2024
Draeger
Calendar 08.09.2015
Neueintragung

HRA 16359: Automatenservice Köhn e.K., Bielefeld, Salzuflerstraße 89, 33719 Bielefeld. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Salzuflerstraße 89, 33719 Bielefeld. Inhaber: Köhn, Andreas, Herford, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Automatenservice Köhn GmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HR 37760) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2015 als Ganzes übernommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

08.09.2015
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Köhn
Inhaber

Registervorgang

Neueintragung 08.09.2015