HRB 88475: Automic Software GmbH, Mörfelden-Walldorf, Waldeckerstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CA Deutschland GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 1706) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 88475: Automic Software GmbH, Mörfelden-Walldorf, Waldeckerstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Seidl, Andreas, Eisenstadt / Österreich / Österreich, * ‒.‒.‒‒; Zeitzen, Stefan, Erkrath, * ‒.‒.‒‒. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Molnar, Robert, Cernosice / Tschechische Republik, * ‒.‒.‒‒; Stickl, Holger, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Dr. Hütter, Nathalie, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 88475: Automic Software GmbH, Mörfelden-Walldorf, Waldeckerstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Molnar, Robert, Cernosice / Tschechische Republik, * ‒.‒.‒‒; Stickl, Holger, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒.
HRB 88475: Automic Software GmbH, Mörfelden-Walldorf, Waldeckerstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 88475:Automic Software GmbH, Mörfelden-Walldorf, Waldeckerstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ORSYP GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt/Main, HRB 93706) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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