Automobile D'Agosto GmbH, Engen, An der L 191, 78234 Engen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 16.05.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Automobile D'Agosto GmbH, Engen, An der L 191, 78234 Engen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung"Autohaus Ruprecht GmbH", Krauchenwies (Amtsgericht Ulm HRB 710557) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Automobile D'Agosto GmbH, Engen, An der L 191, 78234 Engen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Beginn und Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr), § 18 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: An der L 191, 78234 Engen.