Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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b)
Berichtigung Funktion zu lfd.Nr. 2 Spalte 4 b) von
Amts wegen:
Liquidator:
Siegel, Olaf Rainer, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt, solange alleiniger
Liquidator, ansonsten vertretungsberechtig
gemeinsam mit einem anderen Liquidator. |
|
b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen. |
a)
17.10.2024
Grimm |
2 |
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a)
Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die
Gesellschaft gemeinsam.
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Siegel, Jörg, Leipzig, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Siegel, Olaf Rainer, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt, solange alleiniger
Liquidator, ansonsten vertretungsberechtig
gemeinsam mit einem anderen Liquidator. |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
18.04.2023
Grimm |
HRB 168480 B: Automotos.de GmbH, Sitz vormals: Berlin, Kurfürstenstraße 33, 10785 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Leipzig; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Leipzig verlegt (Amtsgericht Leipzig, HRB 37109). Bisherige Anschrift: Kurfürstenstraße 33, 10785 Berlin
HRB 37109: Automotos.de GmbH, Leipzig, Kreuzstraße 14, 04103 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2015 zuletzt geändert am 05.07.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 168480 B) beschlossen. Geschäftsanschrift: Kreuzstraße 14, 04103 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Neu- und Gebrauchtwagen durch den Betrieb einer Marketing- und Vertriebsplattform für Unternehmen aus dem Bereich Automobilhandel, die Übernahme der Geschäftsführung und der Stellung als persönlich haftenende Gesellschafterin bei der Drive E-Carsharing GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Berlin. Stammkapital: 26.300,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Siegel, Olaf, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Siegel, Jörg, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Automotos.eu GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 34462) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
HRB 168480 B: Automotos.de GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 33, 10785 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Automotos.eu GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 34462) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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