Autopark Bonsels & Weitz GmbH & Co. KG, Erkelenz (Paul-Rüttchen-Straße 27, 41812 Erkelenz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohaus Bonsels & Weitz GmbH & Co KG am 07.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Autopark Bonsels & Weitz GmbH & Co. KG, Erkelenz (Paul-Rüttchen-Straße 27, 41812 Erkelenz). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Autopark Bonsels & Weitz Verwaltungs-GmbH, Erkelenz (Amtsgericht Amtsgericht Mönchengladbach HRB 6109). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Autohaus Bonsels & Weitz Verwaltungsgesellschaft mbH, Erkelenz (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 8426). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Autohaus Bonsels & Weitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Erkelenz (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 4542) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autopark Bonsels & Weitz GmbH & Co. KG, Mönchengladbach (Paul-Rüttchen-Straße 27, 41812 Erkelenz). Erkelenz. Der Sitz ist nach Erkelenz verlegt.