Autopark Haaren GmbH, Bad Wünnenberg (Adam-Opel-Str. 11, 33181 Bad Wünnenberg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KOPIUS Automobile u. Landmaschinen GmbH am 29.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Autopark Haaren GmbH, Bad Wünnenberg (Adam-Opel-Str. 11, 33181 Bad Wünnenberg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2005 und vom 23.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2005 und vom 23.11.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.07.2005 und vom 23.11.2005 mit der KOPIUS Automobile u. Landmaschinen GmbH mit Sitz in Bad Wünnenberg (Amtsgericht Paderborn, HRB 1928) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf demRegisterblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.