Autopark Zwickau GmbH, Zwickau, (Werdauer Str. 162, 08060 Zwickau).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2008 mit der AVM Aktiv Verwaltungs- und Managementgesellschaft mbH mit dem Sitz in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz, HRB 5996) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Der Gewinnabführungsvertrag vom 23.09.2005 mit der AVM Aktiv Verwaltungs- und Managementgesellschaft mbH mit dem Sitz in Zwickau ist durch Verschmelzung zum 08.10.2008 beendet.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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Amtsgericht: Chemnitz
Rechtsform: GmbH