HRB 136629 B: Autosalon Nordmeile GmbH, Berlin, Oraniendamm 73, 13469 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Oraniendamm 73, 13469 Berlin
Autosalon Nordmeile GmbH, Berlin, Arysallee 6, 14055 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Czerwanski, Nicolai Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen)..
Autosalon Nordmeile GmbH, Berlin, Arysallee 6, 14055 Berlin. Firma: Autosalon Nordmeile GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Arysallee 6, 14055 Berlin Gegenstand: Der Kfz-Handel. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Czerwanski, Nicolai, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Montacer-Kuhssari, Parwis, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.08.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Montacer & Czerwanski oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 45612 b) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 30.08.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..