Autoteile Wengeler Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Pagenstecherstr. 121, 49090 Osnabrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wessels + Müller Aktiengesellschaft am 19.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Autoteile Wengeler Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Ottostr. 3, 50823 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2006 mit der Wessels + Müller AG mit Sitz in Osnabrück (Amtgericht Osnabrück, HRB 16550) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autoteile Wengeler Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Ottostr. 3, 50823 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Wengeler, Wolfgang; Wengeler, Lothar. Bestellt als Geschäftsführer: Reuwer, Ralf, Hasbergen-Gaste, * ‒.‒.‒‒; Sundermann, Horst, Georgsmarienheide, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.