Autovermietung Hentschel GmbH, Homburg (Saarbrücker Straße 93, 66424 Homburg). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Autovermietung Hentschel GmbH, Homburg (Saarbrücker Straße 93, 66424 Homburg).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Autovermietung Hentschel GmbH, Homburg (Saarbrücker Straße 93, 66424 Homburg). Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Autovermietung Hentschel GmbH, Homburg (Saarbrücker Straße 93, 66424 Homburg). Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und 11 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Autovermietung sowie der Fahrzeughandel. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.